Expertenstandards
Expertenstandards umsetzen: in fünf Schritten von der Verfahrensregelung zum Nachweis
Fast jede Einrichtung hat ihre Expertenstandards schriftlich vorliegen. Trotzdem gehört die Umsetzung zu den häufigsten Beanstandungen in der Qualitätsprüfung. Der Grund ist selten fachliches Unwissen, sondern der Weg vom Dokument in den Dienstalltag: Wer nicht geschult wurde, arbeitet weiter wie gewohnt, und was nicht dokumentiert ist, gilt in der Prüfung als nicht geschehen. Die folgenden fünf Schritte beschreiben, wie Sie diesen Weg planbar machen.
Umsetzen heißt mehr als einführen
Ein Expertenstandard wirkt auf drei Ebenen: in der Struktur (Regelungen, Material, Qualifikation), im Prozess (was tatsächlich getan wird) und im Ergebnis (was beim Bewohner ankommt). Die Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes setzt genau dort an: Geprüft wird nicht das Vorhandensein eines Papiers, sondern die Versorgung einzelner Bewohner, und dazu werden die zuständigen Pflegekräfte befragt. Welche Standards es gibt und was sie fachlich verlangen, haben wir im Beitrag Expertenstandards in der Pflege zusammengefasst.
Schritt 1: Festlegen, welche Standards für Ihr Haus zählen
Nicht jeder Standard hat in jeder Einrichtung dasselbe Gewicht. Beginnen Sie mit einer nüchternen Bestandsaufnahme, statt alle elf Standards gleichzeitig anzufassen:
- Werten Sie Ihre Risikoprofile aus: Wie viele Bewohner haben ein Dekubitus-, Sturz- oder Ernährungsrisiko, wie viele leben mit Demenz oder chronischen Wunden?
- Prüfen Sie die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung und Ihrer internen Audits. Wiederkehrende Hinweise zeigen, wo Sie zuerst ansetzen sollten.
- Legen Sie eine Reihenfolge mit Terminen fest, statt alles parallel zu starten. Zwei gut umgesetzte Standards pro Jahr sind mehr wert als elf angefangene.
- Benennen Sie für jeden Standard eine verantwortliche Person, die fachlich ansprechbar ist, nicht nur die Pflegedienstleitung.
Schritt 2: Die Verfahrensregelung so schreiben, dass sie im Dienst funktioniert
Die Verfahrensregelung übersetzt den Standard in Ihre Abläufe. Sie ist der Teil, den der Medizinische Dienst zuerst sehen will, und gleichzeitig der Teil, den das Team am seltensten liest. Deshalb gilt: kurz, konkret, mit Namen und Zeitpunkten.
- Halten Sie fest, wer was wann tut: Einschätzung bei Aufnahme, Wiederholung in festen Abständen und immer bei Veränderung.
- Benennen Sie die Instrumente, die Sie tatsächlich nutzen, samt Fundstelle in Ihrer Pflegedokumentation.
- Regeln Sie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Angehörigen, denn genau diese Schnittstellen fallen in der Prüfung auf.
- Nennen Sie einen Gültigkeitsstand und ein Datum der nächsten Überprüfung. Ohne Datum veraltet jede Regelung unbemerkt.
Schritt 3: Das ganze Team schulen, nicht nur die Anwesenden
Eine Präsenzveranstaltung erreicht nie alle: Urlaub, Krankheit, Nachtdienst und Teilzeit sorgen dafür, dass regelmäßig ein Teil des Teams außen vor bleibt. Wenn Sie die Schulung digital zuweisen, bearbeitet jede Pflegekraft das Modul dann, wenn es in den Dienstplan passt, und Sie sehen jederzeit, wer noch offen ist. Die Expertenstandards liegen als fertige Kurse bereit, die Zuweisung erfolgt an ganze Gruppen oder einzelne Personen, und Erinnerungen und Nachweise laufen automatisch mit. Themen, die vom Üben leben, etwa Lagerung oder Transfer, ergänzen Sie mit einer Schulung vor Ort.
Gut zu wissen
Denken Sie neue Mitarbeitende und Aktualisierungen von Anfang an mit. Wer im Mai anfängt, braucht die Schulung im Mai, nicht erst beim nächsten Jahrestermin. Und wenn das DNQP einen Standard überarbeitet, weisen Sie das aktualisierte Modul einfach erneut zu.
Schritt 4: Prüfen, ob der Standard im Alltag ankommt
Zwischen Schulung und Praxis liegt der eigentliche Umsetzungsschritt. Ihn können Sie mit kleinen, wiederkehrenden Formaten sichtbar machen:
- Pflegevisite mit Blick auf einen konkreten Standard: Wird die Einschätzung genutzt, sind die Maßnahmen geplant und wirken sie?
- Kurze Fallbesprechungen in der Dienstübergabe, bei denen ein realer Fall am Standard entlang durchgesprochen wird.
- Stichproben in der Dokumentation, etwa fünf Bewohnerakten pro Quartal, statt einer großen Prüfaktion im Jahr.
- Rückmeldung an das Team: Was gut läuft und was fehlt, gehört in dieselbe Besprechung. Sonst bleibt das Audit eine Übung für den Ordner.
Schritt 5: Nachweise führen, bevor die Prüfung kommt
Die Dokumentation entsteht am besten beiläufig, nicht in der Woche vor dem Prüftermin. Für jede Schulung sollten Inhalt, Datum, Dauer und die Teilnahme jeder einzelnen Person belegbar sein. Für Ihre Ablage heißt das:
- Ein Nachweis pro Person und Thema, nicht nur eine Teilnehmerliste mit Unterschriften.
- Die Jahresübersicht auf Knopfdruck, damit Sie zur Prüfung nichts zusammensuchen müssen.
- Fortbildungsnachweise mindestens fünf Jahre aufbewahren, damit auch ältere Zeiträume belegt sind.
- Aktualisierte Standards mit neuem Datum dokumentieren, damit erkennbar ist, welcher Stand geschult wurde.
Die häufigsten Stolperfallen
- Die Verfahrensregelung beschreibt einen Idealablauf, den es im Haus so nicht gibt. In der Befragung fällt das sofort auf.
- Geschult wurde einmalig zur Einführung, danach nie wieder, obwohl das Team inzwischen zur Hälfte aus neuen Gesichtern besteht.
- Die Schulung ist erfolgt, aber nur als Liste dokumentiert, ohne Inhalt, Dauer und Ergebnis.
- Der Standard wird als Aufgabe des Qualitätsmanagements gesehen, nicht als Thema der Wohnbereiche.
Fazit
Expertenstandards umzusetzen ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein Kreislauf aus Regelung, Schulung, Prüfung und Nachweis. Wer diese vier Bausteine klein und regelmäßig hält, steht bei der Qualitätsprüfung entspannt da. Der entscheidende Hebel liegt dabei bei Schritt drei und fünf: Erreichen Sie zuverlässig jede Pflegekraft, und lassen Sie die Dokumentation nebenbei entstehen.
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