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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für SaaS-Dienstleistungen

der

M E D A . Fortbildungen

Heinrich-Kock-Weg 11

22529 Hamburg

Im Folgenden "elearning Plattform”

vertreten Carsten Lindemann

Geltung

(1)  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen SaaS-Dienste der "elearning Plattform".

(2)  Bei widersprüchlichen Regelungen gehen schriftliche Individualvereinbarungen zwischen der "elearning Plattform" und dem Vertragspartner diesen AGB vor.

(3)  Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter https://meda-fortbildungen.de eingesehen und abgerufen werden.

(4)  Die "elearning Plattform" behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor.

(5)  Abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners, insbesondere AGB sowie

Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die "elearning Plattform" diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten daher nur, sofern die "elearning Plattform" diese vorab schriftlich ausdrücklich anerkennt.

 

Vertragsgegenstand

(1)  Die "elearning Plattform" erbringt für seine Kunden über das Internet SaaS-Dienstleistungen. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von SaaS-Diensten und Daten sowie Informationen im Zusammenhang mit diesen Diensten über das Internet durch die "elearning Plattform" zur Nutzung durch den Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des abonnierten Dienstes gegen Entgelt für die Dauer dieses Vertrages.

(2)  Der Vertragsgegenstand sowie die Zahlungskonditionen ergeben sich aus den in den Leistungsbeschreibungen, Leistungspaketen und Preislisten der abonnierten Dienste getroffenen Vereinbarungen. Subsidiär gelten diese AGB.

(3)  Ein Anspruch auf Entwicklung von gesonderten Programmen bzw. die Abänderung von Standardsoftware für besondere Kundenanforderungen besteht prinzipiell nicht, sofern nicht einzelvertraglich und schriftlich vereinbart.

(4)  Die Nutzung der Leistung erfolgt durch Einloggen auf der Plattform. Für den Abruf der zur Verfügung stehenden Leistungen und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.

(5)  Die "elearning Plattform" stellt die Dienste als „Software-as-a-Service“ entsprechend den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Dienste selbst sowie der Leistungspakete innerhalb der Dienste zur Verfügung und ergreift angemessene Maßnahmen, um diese Dienste konstant verfügbar zu halten. Dennoch kann eine 100%ige Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht in der Sphäre des "elearning Plattform" liegen, können zu Unterbrechungen oder zu einer temporären Einstellung des Dienstes führen.

(6) Die Überwachung der Grundfunktionalität der Dienste erfolgt laufend. Reagiert wird auf

schwerwiegende Fehler, die die Nutzung unmöglich machen bzw. zumindest stark einschränken, sofern es die sonstige Auslastung zulässt, laufend während der üblichen Geschäftszeiten (Montag-Freitag 9-17 Uhr) ab Information durch den Kunden oder Kenntnis der "elearning Plattform". Engere Reaktionszeiten bestehen nur basierend auf den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Dienste bzw. Leistungspakete. Die "elearning Plattform" wird den Kunden rechtzeitig über Wartungsarbeiten informieren, sofern diese die Nutzung der Software beeinträchtigen.

(7) Die "elearning Plattform" behält sich das Recht vor, die zur Erbringung der Dienste eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung der Dienste zu erwarten ist.

(8) Die durch die "elearning Plattform" im Rahmen seiner Software verwendeten Methoden entsprechen dem „State-of-the-Art“. Trotzdem übernimmt die "elearning Plattform" keine Haftung für Ergebnisse, die nicht den Erwartungen entsprechen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Qualität der Ergebnisse stark von der Qualität der vorangegangenen Erhebungen in Zusammenarbeit mit dem Kunden bzw von der Qualität der Angaben/Daten des Kunden abhängig ist.

(9) Leistungen der "elearning Plattform", die der Kunde über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch nimmt, sind nach tatsächlichem Aufwand zu den gültigen Sätzen zu vergüten. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der "elearning Plattform", das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung durch den Kunden oder sonstige nicht von der "elearning Plattform" zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso bedürfen Schulungsleistungen einer gesonderten Vereinbarung und sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten.

 

Vertragslaufzeit

(1) Sämtliche Angaben und Angebote der "elearning Plattform" zu den dargebotenen Leistungen sind – sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde – unverbindlich und freibleibend. Eine hierzu ergangene Bestellung des Vertragspartners, gilt als verbindliches Angebot an die "elearning Plattform". Der Vertrag tritt entweder mit Unterfertigung eines schriftlichen Vertrags durch beide Vertragsparteien oder mit elektronischem oder postalischem Zugang einer Auftragsbestätigung der "elearning Plattform" an den Vertragspartner oder konkludent durch Beginn mit der Leistungserbringung durch die "elearning Plattform" in Kraft, beispielsweise durch Freischaltung des Dienstes zur Nutzung durch den Kunden.

(2) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Dienste. Sofern darüber keine Vereinbarung getroffen wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

(3) Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jährlich, schriftlich, per E-Mail an info@meda-fortbildungen.de gekündigt werden. Die Bedingungen bzgl. Befristung und Kündigung gelten nur insofern in den Leistungsbeschreibungen der abonnierten Dienste nichts anderes vereinbart wird.

(4) Darüber hinaus kann der Vertrag von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Wichtige Gründe liegen insbesondere in der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie in der Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vorliegens kostendeckenden Vermögens. Die außerordentliche Kündigung kann von jeder Vertragspartei schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.

(5) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können, unabhängig von einer Kündigung, weitere Sanktionen, wie insbesondere die Löschung von Inhalten oder die Sperrung des Zugangs, durch die "elearning Plattform" verhängt werden.

Rechte an Ergebnissen und Nutzungsrechte

(1) Soweit der gegenständliche Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, werden keiner Vertragspartei irgendwelche Rechte am geistigen Eigentum der jeweils anderen Partei gewährt. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen Rechte an schutzfähigen Materialien, die im Rahmen der Nutzung der Plattform und deren Dienste zur Verfügung gestellt werden, bleiben alleiniges geistiges Eigentum des jeweiligen Inhabers.

(2) Nutzungsrechte an den Daten der Kunden

a. Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an seinen Daten. Die "elearning Plattform" erkennt den vollen Schutz des Besitzes des geistigen Eigentums an den vom Kunden übermittelten und

verarbeiteten Daten an. 

(3) Nutzungsrechte an der Software

a. Die "elearning Plattform" räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführten Dienste während der Dauer des Vertrages als „Software-as-a-Service“ bestimmungsgemäß in unveränderter Form zu nutzen. 

b. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Weitervermietung der Software bzw. die Überlassung der Lizenz an Dritte wird ausdrücklich untersagt. Entsprechend wird sowohl die unentgeltliche Weitergabe bzw. der entgeltliche Wieder- und/oder Weiterverkauf von über die SaaS-Plattform bezogenen Informationen und Dienstleistungen sowie der von der "elearning Plattform" bereitgestellten Unterlagen, insbesondere Dokumentationen und Handbücher zur Software, untersagt. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Absatzes behält sich die "elearning Plattform" alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz.

 

Gewährleistung/Haftung

(1) Die durch die "elearning Plattform" im Rahmen seiner Software und SaaS-Dienste verwendeten Methoden entsprechen dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Insbesondere bei Programmierleistungen und der Zurverfügungstellung von SaaS-Diensten kann das Auftreten von Programmfehlern allerdings nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt die "elearning Plattform" keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, sofern diese im Rahmen des vertraglich Vereinbarten grundsätzlich brauchbar ist. Darüber hinaus übernimmt die "elearning Plattform" keine Haftung für Ergebnisse, die nicht den Erwartungen entsprechen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Qualität der Ergebnisse stark von der Qualität der vorangegangenen Erhebungen in Zusammenarbeit mit dem Kunden bzw den Angaben/Daten des Kunden selbst abhängig ist.

(2) Des Weiteren haftet die "elearning Plattform" nicht für zeitliche Ausfälle der Server oder Übertragungsstörungen, Datenverluste, die inkorrekte Funktionsfähigkeit einzelner Programme, insbesondere sofern diese durch eine Fehlkonfiguration des Kunden verursacht wird.

(3) Mängel, die den vertragsgegenständlichen SaaS-Dienst unbrauchbar machen, berechtigen nur bei Vorliegen aller folgender Voraussetzungen zur Entgeltminderung bzw außerordentlichen Kündigung:

a. Der Mangel liegt in der Sphäre der "elearning Plattform" begründet,

b. der Mangel ist im Falle von Unternehmergeschäften der "elearning Plattform" innerhalb einer Woche ab Kenntnis schriftlich oder elektronisch per Mail unter genauer Angabe und Beschreibung des Mangels angezeigt worden. 

c. Der Mangel wurde ab Kenntnis durch die "elearning Plattform" nicht innerhalb <einer Arbeitswoche> in einer Art und Weise verbessert bzw. umgangen, sodass der SaaS-Dienst grundsätzlich im Rahmen des vertraglich Vereinbarten wieder brauchbar ist.

(4) Die "elearning Plattform" verpflichtet sich, die Mängelbehebung so rasch wie möglich durchzuführen. Der Vertragspartner ist demgegenüber verpflichtet, der "elearning Plattform" den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff zu gewähren und alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen zu gestatten. Soweit eine Mängelbeseitigung infolge eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht des Vertragspartners durch selbigen unmöglich oder untunlich ist, ist die "elearning Plattform" von der Pflicht zur Mängelbeseitigung befreit.

(5) Für Mängel, die – wenn auch nur teilweise – auf das Verhalten des Vertragspartners oder eines diesem zurechenbaren Dritten zurückzuführen sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

(6) Die "elearning Plattform" haftet dem Vertragspartner für nachweislich durch die "elearning Plattform" rechtswidrig verursachte Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen der "elearning Plattform".

(7) Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; eine Haftung besteht überdies nur bis zur Höhe der Auftragssumme.

(8) Die Haftung für Mangelfolgeschäden – insbesondere entgangener Gewinn, Kosten der Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(9) Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Vertragspartner von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Eintritt des (Primär-)Schadens aufgrund des anspruchsbegründenden Ereignisses, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Beweislast für das Verschulden der "elearning Plattform", das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner.

(10) Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar, sondern entbindet die Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung der Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der an der Erfüllung des Vertrages gehinderte Vertragsteil ist verpflichtet, den anderen Vertragsteil unverzüglich unter Darlegung der ihn an der Erfüllung des Vertrages hindernden Umstände zu benachrichtigen. Er wird darüber hinaus alles in seiner Macht

c. Der Mangel wurde ab Kenntnis durch die "elearning Plattform" nicht innerhalb <einer Arbeitswoche> in einer Art und Weise verbessert bzw. umgangen, sodass der SaaS-Dienst grundsätzlich im Rahmen des vertraglich Vereinbarten wieder brauchbar ist. 

Stehende und wirtschaftlich Vertretbare unternehmen, um das Leistungs- bzw. Abnahmehindernis unverzüglich zu beseitigen.

(11) Der Kunde verpflichtet sich, die "elearning Plattform" von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten bzw. im Auftrag von ihm verarbeiteten Daten beruhen, freizustellen und der "elearning Plattform" die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(12) Die "elearning Plattform" ist zur sofortigen Sperre des SaaS-Dienstes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind bzw. die Rechte Dritter verletzen. Ein solcher begründeter Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte oder Behörden die "elearning Plattform" davon in Kenntnis setzen.

 

Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich alle Maßnahmen der "elearning Plattform" zu unterstützen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind und des Weiteren selbst alle zur Leistungserbringung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die nicht im Leistungsumfang der "elearning Plattform" enthalten sind. Der Kunde wird dabei alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass die "elearning Plattform" in der Leistungserbringung nicht behindert wird. Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Insbesondere sind die Pflichten des Kunden folgende:

a. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten verantwortlich.

b. Sofern dem Kunden die selbständige Eingabe und Pflege seiner Daten aus Gründen, die in der Sphäre der "elearning Plattform" liegen, unmöglich ist oder weil vertraglich Entsprechendes vereinbart wurde, stellt der Kunde zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von der "elearning Plattform" zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von der "elearning Plattform" geforderten Form zur Verfügung und unterstützt die "elearning Plattform" bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung.

c. Bei der Nutzung der Inhalte und der Software der "elearning Plattform" sind die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist insbesondere untersagt ohne entsprechende Berechtigung gesetzlich, z.B. durch das Urheber-, Marken- oder Patentrecht, geschützte Inhalte zu verwenden. Weiters ist die böswillige Nutzung von Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Software der "elearning Plattform" untersagt. 

d. Der Kunde ist verpflichtet den Zugang zur Software durch unberechtigte Dritte zu schützen. Dazu ist er verpflichtet seine Zugangsdaten gegenüber Dritten geheim zu halten und mit seinen Mitarbeitern und Auftraggebern entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen zu treffen.

e. Der Kunde wird auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko für eine Netzanbindung sorgen.

 

Substitut

Die "elearning Plattform" ist befugt, sich zur Bereitstellung von SaaS-Diensten eines Substituten zu bedienen. Es wird mit diesen, in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung, schriftliche Vereinbarungen treffen, die die Einhaltung aller Bestimmungen dieses Vertrages gewährleisten. Dies inkludiert auch die Geheimhaltungspflicht und die Einräumung von Nutzungsrechten entsprechend den vorliegenden Bestimmungen.

 

Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

(1) Die "elearning Plattform" verpflichtet sich, die Bestimmungen des § 6 Datenschutzgesetz einzuhalten (Datengeheimnis). Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

(2) Die "elearning Plattform" behandelt alle übertragenen, personenbezogenen Daten des Vertragspartners in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Informationen hierzu sind Datenschutzerklärung der "elearning Plattform" – abrufbar unter https://meda-fortbildungen.de  zu entnehmen.

(3) Übergibt der Vertragspartner im Rahmen der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten an die "elearning Plattform", so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Die "elearning Plattform" übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der für den Kunden gespeicherten und verarbeiteten Daten und Inhalte. Die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten sowie die Verarbeitung derselben durch die "elearning Plattform" sind durch den Kunden sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt.

(4) Die "elearning Plattform" verpflichtet sich dazu, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs auf Daten des Vertragspartners zu treffen. Die "elearning Plattform" ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten trotz der von der "elearning Plattform" vorgenommenen Maßnahmen zum Schutz der Daten des Vertragspartners gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

(5) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner erhalten, insbesondere betreffend das gesamte geistige Eigentum, Software, Computercode, Algorithmen, Verfahren, Ideen, Angebote, Konzepte, Erfindungen, Know-how, technische und finanzielle Informationen, technische Zeichnungen, Entwicklungswerkzeuge, Techniken und alle sonstigen Geschäfts-, Produkt-, Forschungs-, Entwicklungsinformationen, als vertrauliche Informationen zu behandeln und geheim zu halten, sofern diese nicht bereits öffentlich verfügbar sind, schriftlich freigegeben wurden oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

(6) Der Vertragspartner der "elearning Plattform" verpflichtet sich, sämtliche von der "elearning Plattform" erhaltenen vertraulichen Informationen nur insoweit zu verarbeiten, als dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, und sie unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies inkludiert auch Auftragnehmer und Mitarbeiter des Vertragspartners, sofern die Weitergabe der Informationen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht erforderlich ist. Der Vertragspartner der "elearning Plattform" verpflichtet sich außerdem dazu, die missbräuchliche Verwendung von vertraulichen Informationen der "elearning Plattform" zu verhindern.

 

Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbraucher sind gem § 11 Abs 1 FAGG dazu berechtigt binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt gem § 11 Abs 2 Z 1 FAGG mit dem Tag des Vertragsabschlusses und ist gewahrt, sofern die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist postalisch oder per E-Mail abgesendet wird. Bei entgeltlichen Verträgen behält sich die "elearning Plattform" das Recht vor ein anteiliges Entgelt zu verlangen, sofern bereits innerhalb der Widerrufsfrist mit der Dienstleistungserbringung begonnen wurde.

 

Zahlungsmodalitäten

Die auf den Produkt- bzw. Serviceseiten genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger sonstiges Preisbestandteile. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Zahlung für den in der jeweiligen Produktbeschreibung genannten Zeitraum im Vorhinein. Der Rechnungsbetrag für den jeweils genannten Zeitraum ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, sofort mit der Bestellung zahlbar.

 

Die Zahlung erfolgt wahlweise mittels 

PayPal

Sofortüberweisung

Überweisung

Kreditkarte

und wird über den Zahlungsdiensteanbieter Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (nachfolgend “Stripe” genannt).

Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Der Vertrag unterliegt deutschem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher aus der Europäischen Union gelten die entsprechenden Bestimmungen der Rom I Verordnung.

(3) Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Erfüllungsort der Sitz der "elearning Plattform".

(4) Sämtliche Verträge über die Hauptleistung als auch etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform bzw. der elektronischen Form.

(5) Die "elearning Plattform" behält sich das Recht vor die AGB im Falle geänderter Gesetzeslage oder Rechtsprechung bzw. bei Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend abzuändern. In diesem Fall wird der Kunde in angemessener Frist vorab schriftlich bzw. elektronisch verständigt. Erfolgt seitens des Kunden binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB bzw. des gesamten Vertrags zur Folge hat. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, wie die Vertragsparteien sie voraussichtlich vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmungen bewusst gewesen wäre.

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